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Durchführung und Projektmanagement von Sonderuntersuchungen

Sofern sich im Rahmen eines Fraud Due Diligence Audit, durch planmäßige interne oder externe Prüfungen, durch interne oder externe Hinweise oder auch im Rahmen von Routinekontrollaktivitäten Verdachtsmomente, Hinweise oder Beweise für dolose Handlungen ergeben, ist die Unternehmensleitung grundsätzlich verpflichtet, diesen nachzugehen. Regelmäßig kommt die Unternehmensleitung dieser Aufgabe durch Delegation an die Interne Revision oder durch Beauftragung externer Spezialisten nach.

Unser Ansatz für die Durchführung von Sonderuntersuchungen ist eine Projektdurchführung gemäß der einschlägigen Berufsstandards in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Ziel hierbei ist eine vor Gericht verwertbare Ausermittlung und Dokumentation der relevanten Sachverhalte im Hinblick auf eine möglichst umfassende Schadenskompensation.

Einsatz buchhalterischer, kriminaltechnischer und wirtschaftswissenschaftlicher Prüfungsmethoden

Wir fokussieren dabei weder ausschließlich auf die Rechnungslegung, noch ausschließlich auf betriebswirtschaftliche Aspekte, sondern unterstützen Ihre Rechtsexperten bei der arbeitsrechtlichen, strafrechtlichen und zivilrechtlichen Beurteilung der jeweiligen Teil- und Endergebnisse. Eine Sonderuntersuchung wird durchgeführt unter Einsatz buchhalterischer, kriminaltechnischer und wirtschaftswissenschaftlicher Prüfungsmethoden.

Durchführung von Sonderuntersuchungen

Wir unterstützen Sie in Form eines Outsourcing, d. h. einer vollständige Durchführung des Projekts oder in Form eines Partnering, d. h. die gemeinsame Durchführung des Projekts zusammen mit Ihrer Internen Revision, Ihrer Unternehmenssicherheit und Ihrem Fraudmanager.

Wir sind in der Lage, vorhandene Netzwerke oder einzelne Hardware (PCs, Laptops, Smart Phones, usw.) zu sichern und mit forensischen Tools zu untersuchen. Oftmals finden sich auf diesen Datenträgern Hinweise und Beweise für die Erreichung der Untersuchungsziele. Hierfür können wir auf ein Netzwerk an Spezialisten in der Informationstechnologie zurückgreifen - nicht nur national, sondern international.

Kontinuierliche Abstimmung mit dem Auftraggeber

Wir suchen hierbei kontinuierlich, je nach dem spezifischen Bedarf, die Abstimmung mit dem Auftraggeber, um ihn über die bisher gewonnenen Hinweise, Erkenntnisse und Beweise zu unterrichten und das weitere Projektvorgehen festzulegen. Typischerweise ergeben sich, ausgehend vom spezifischen Verdachtsfall, folgende Untersuchungsziele:

  • Art der dolosen Handlung
  • Art der Tatbegehung (Fraud-Schemata)
  • Anzahl der Täter
  • Ausmaß der dolosen Handlung (materielle und immaterielle Schäden inklusive noch nicht realisierter potentieller Schäden)
  • Ursachen der dolosen Handlung

Darüber hinaus sind Lösungen hinsichtlich der konkreten Tat und hinsichtlich der Schwächen der Organisation zu finden. Dies führt zu, nicht immer miteinander vereinbarenden, weiteren Untersuchungszielen:

  • Rückführung der Vermögenswerte
  • Geltendmachen von Schadensersatzansprüchen
  • Arbeitsrechtliche Maßnahmen
  • Strafrechtliche Verurteilung der Täter
  • Vermeidung eines Reputationsschadens
  • Verhinderung einer Wiederholung der dolosen Handlung (korrektive Maßnahmen)