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Durchführung einzelner Sonderuntersuchungen

Sofern sich im Rahmen eines Fraud Due Diligence Audit, durch normale interne oder externe Prüfungen, durch interne oder externe Hinweise oder auch im Rahmen von Routinekontrollaktivitäten Verdachtsmomente, Hinweise oder Beweise für dolose Handlungen ergeben, ist die Unternehmensleitung grundsätzlich verpflichtet diesen nachzugehen. Regelmäßig kommt die Unternehmensleitung dieser Aufgabe durch Delegation an die Interne Revision nach.

Sofern jedoch die Interne Revisionsabteilung (noch) nicht über das nötige Know-how verfügt, oder aber aufgrund anderer Aufgaben zum konkreten Zeitpunkt nicht die notwendigen Kapazitäten besitzt, bietet sich die Beauftragung externer Dienstleister an. Dies kann im Rahmen eines Partnering (gemeinsame Projektdurchführung) oder aber eines Outsourcing geschehen.

Unser Ansatz für die Durchführung von Sonderuntersuchungen ist eine Projektdurchführung gemäß der einschlägigen Berufsstandards in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Ziel hierbei ist eine vor Gericht verwertbare Ausermittlung und Dokumentation der relevanten Sachverhalte im Hinblick auf eine möglichst umfassende Schadenskompensation. Eine Sonderuntersuchung wird durchgeführt unter Einsatz buchhalterischer, kriminaltechnischer und wirtschaftswissenschaftlicher Prüfungsmethoden.

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Kontinuierliche Abstimmung mit dem Mandanten während des Projekts

Wir suchen hierbei kontinuierlich, je nach dem spezifischen Bedarf, die Abstimmung mit dem Auftraggeber, um diesen über die bisher gewonnenen Hinweise, Erkenntnisse und Beweise zu unterrichten und das weitere Projektvorgehen festzulegen. Nur durch ein solches Vorgehen lässt sich eine effektive und effiziente Projektdurchführung im Sinne des Mandanten realisieren.

Typischerweise ergeben sich, ausgehend vom spezifischen Verdachtsfall, folgende Untersuchungsziele:

Ausermittlung hinsichtlich:

  • Art der dolosen Handlung
  • Art der Tatbegehung (Fraud-Schemata)
  • Ausmaß der dolosen Handlung (materielle und immaterielle Schäden inklusive noch nicht realisierter potentieller Schäden)
  • Ursachen und Grund der dolosen Handlung

Darüber hinaus sind Lösungen hinsichtlich der konkreten Tat und in Bezug auf die Schwächen der Organisation zu finden. Dies führt zu, nicht immer miteinander zu vereinbarenden, weiteren Untersuchungszielen:

  • Rückführung der Vermögenswerte
  • Geltendmachen von Schadensersatzansprüchen
  • Arbeitsrechtliche Maßnahmen
  • Strafrechtliche Verurteilung der Täter
  • Vermeidung eines Reputationsschadens
  • Verhinderung einer Wiederholung der dolosen Handlung (korrektive Maßnahmen)

Bei der Durchführung von Sonderuntersuchungen kann The AuditFactory die Interne Revision wie folgt unterstützen:

  • In Form eines Outsourcing, d. h. einer vollständige Durchführung des Projekts
  • In Form eines Partnering, d. h. die gemeinsame Durchführung des Projekts zusammen mit der Internen Revision / Unternehmenssicherheit