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Ethischer Kodex

Ein ethischer Verhaltenskodex regelt die Anforderungen, denen sich Interne Revisoren freiwillig unterwerfen, um die in sie gesetzten Erwartungen bestmöglich erfüllen zu können.

Grundlagen und Geltungsbereich

Er gibt allgemeine Handlungs- und Verhaltensempfehlungen vor, über deren Anwendung im praktischen Einzelfall zunächst der einzelne Prüfer urteilen muss. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, Sachverhalte mit Kollegen oder Vorgesetzten zu besprechen.

Ein Kodex kann nicht alle möglichen Probleme der Praxis umfassen und eine Lösung antizipieren. Die Urteilskraft der Prüfer über die konkrete Anwendung des Kodex ist unabdingbare Voraussetzung für seine Umsetzung.

Der Kodex muss sich in jedem Fall an der konkreten Umsetzung in für die Interne Revision kritischen Situationen messen lassen. Ein bewusstes oder grob fahrlässiges Abweichen von einer im Kodex gegebenen Handlungsempfehlung ist ein wesentlicher Mangel der Internen Revision selbst.

Die Verpflichtung zum Kodex erfolgt für alle Mitarbeiter und Netzwerker von The AuditFactory durch die förmliche Unterzeichnung und die Verwahrung des Dokuments in der Personalakte. Jeder Mitarbeiter erhält ein Exemplar des Kodex für eigene Zwecke.

Der Kodex gilt für alle Mitarbeiter und Netzwerker von The AuditFactory. Er wird regelmäßig hinsichtlich seiner Inhalte überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.

Normativer Kodex für The AuditFactory

Wir lassen bei der Erfüllung unserer Aufgaben Rechtschaffenheit walten und begründen damit ein grundsätzliches Vertrauen in die Qualität unserer Arbeit. Dazu gehören das Befolgen von Gesetzen und anderen Normen mit Rechtswirkung sowie die Einhaltung organisationsinterner Vorgaben von The AuditFactory und unseren Mandanten. Wir beachten die internen Regelungen derjenigen Organisationen, für die wir unsere Dienstleistungen erbringen. Wir sind uns der hohen Anforderungen, die an einzelne Interne Revisoren wie auch an The Auditfactory gestellt werden, stets bewusst.

Wir sorgen für eine größtmögliche organisatorische und persönliche Unabhängigkeit bei der Ausübung unseres Berufes. Hierzu gehört es auch, Beeinträchtigungen zu identifizieren und Maßnahmen einzuleiten, um sie abzustellen.

Wir fällen unsere Urteile objektiv und lassen uns nicht von Dritten bei der Urteilsbildung beeinflussen. Unsere Berichterstattung ist vollständig und umfasst alle wesentlichen, das heißt zur abschließenden Beurteilung des Prüfungsgegenstandes notwendigen Informationen.

Wir nehmen keine Geschenke, Vorteile oder ähnliches an, die zu einer Beeinträchtigung unserer Objektivität auch nur führen könnten. In Fällen vermuteter oder tatsächlicher Beeinträchtigungen unserer Objektivität prüfen wir mögliche Korrektive und leiten die notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung unserer Objektivität ein.

Einzelne Mitarbeiter oder Netzwerker, deren Objektivität möglicherweise oder tatsächlich beeinträchtigt ist, kommunizieren dies an die Geschäftsleitung von The AuditFactory. Zusammen mit der Geschäftsleitung wird über die korrigierenden Maßnahmen entschieden.

Wir sind loyal gegenüber den Empfängern unserer Dienstleistung. Dies entbindet uns nicht von der Pflicht, uns nicht vorsätzlich, grob fahrlässig oder fahrlässig in illegale oder unlautere Aktivitäten involvieren zu lassen. Auch die Pflicht zur vollständigen Berichterstattung wird hiervon nicht beeinträchtigt. Wir unterstützen aktiv die unternehmerischen wie auch die ethischen Ziele von The AuditFactory und lassen uns nicht in Interessenskonflikte verwickeln.

Die uns in jedweder Art zur Kenntnis gelangten Informationen behandeln wir innerhalb und außerhalb von The AuditFactory vertraulich. Vor einer Weitergabe jedweder Informationen holen wir hierzu das schriftliche Einverständnis derjenigen Personen ein, die hierüber befinden dürfen. Davon unberührt bleiben unsere Berichterstattung sowie rechtliche oder berufliche Pflichten zur Offenlegung von Informationen.

Bei der Durchführung unserer Tätigkeit achten wir darauf, dass wir die entsprechende fachliche Kompetenz besitzen oder uns aneignen, um ein vollständiges und objektives Urteil über die Prüfungsgegenstände abgeben zu können.

Unsere Schulungsleistungen erbringen wir nach dem Stand der Wissenschaft und der vorherrschenden best practice des Berufsstandes. Wir setzen nur fachlich hoch qualifizierte Trainer und Referenten ein, die eine professionelle Durchführung von Schulungen sicherstellen können.

Besitzen wir die fachliche Kompetenz nicht, setzen wir gegebenenfalls externes oder internes Know-how ein. Wir achten darauf, dass wir unsere fachlichen, persönlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen kontinuierlich ausbauen. Können wir einen Auftrag nicht durchführen, weil uns das Know-how fehlt, verzichten wir auf ihn.

Forensische Prüfungen führen wir objektiv und ohne Voreingenommenheit aus, um einen objektiven, alle wesentlichen Sachverhalte würdigenden Bericht zu erarbeiten. Wir beurteilen vorgefundene Sachverhalte in keiner Weise juristisch, sondern überlassen dies der Judikative.

Wir sprechen keine Mitarbeiter unserer Mandanten aktiv an, um sie zu einem Wechsel zu einem anderen, von uns betreuten Mandanten im Rahmen des Executive Search zu bewegen. Ebenso wenig sprechen wir von uns vermittelte Mitarbeiter aktiv an, um sie zu einem Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber zu bewegen.