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Unterschlagung in einer gemeinnützigen Organisation

Gegen den ehemaligen Geschäftsführer einer gemeinnützigen Organisation war ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Unterschlagungen und Untreue anhängig.

The AuditFactory wurde von den Gesellschaftern beauftragt, weitere Risikobereiche zu identifizieren und hinsichtlich möglicher Straftaten zu untersuchen. Der Verdacht der Gesellschafter war es, dass weitere dolose Handlungen zu Lasten der Organisation begangen wurden.

Es wurde befürchtet, dass neben einem finanziellen Schaden und dem Reputationsschaden durch weitere dolosen Handlungen auch die Gemeinnützigkeit der Organisation in Frage stehen könnte und dass eventuell Zuschussgeber bereits gewährte Zuwendungen zurückfordern könnten.

Prüfungsauftrag

Unser Prüfungsauftrag war es, die möglichen weiteren Risikofelder zu untersuchen. Diese Prüffelder wurden uns teilweise vorgegeben und zum anderen Teil von uns selbst identifiziert bzw. gemeinsam mit dem Mandanten entwickelt.

Außerdem sollten wir die konkrete Haftungsproblematik für die neue Geschäftsführung und für die Überwachungsorgane der Organisation beurteilen.

Beschreibung

Zunächst haben wir auf Grund der bekannten Sachverhalte, für die Teilgeständnisse des Beschuldigten bereits vorlagen, weitere acht Risikobereiche für dolose Handlungen eingegrenzt und teilweise geprüft.

Dabei haben wir uns in der Einschätzung der Risiken neben den Teilgeständnissen verschiedener weiterer Informationsquellen wie Prozessabläufe, Interviews und der Hinzuziehung möglicher Fraud-Schemata bedient. Unter Fraud-Schemata verstehen wir typische, immer wieder zu beobachtende Vorgehensweisen für die Begehung von Straftaten. Im vorliegenden Fall war die Grundkonstellation geprägt durch:

  • nicht organisches, schnelles Wachstum durch Übernahme von vielfach bereits problembehafteten Einheiten
  • keine definierten Prozesse
  • sehr geringe Regelungsdichte
  • faktisch Einzelgeschäftsführung ohne Vertreter
  • keine gelebten internen Kontrollen
  • kaum Überwachung durch das Aufsichtsorgan

Ergebnis

Es ergaben sich wesentliche Mängel in der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, sowie in Bezug auf die geprüften Prozesse in der Organisation, u.a. Buchführung, Kontenverwaltung, Projektabwicklung und Spendenverwaltung. Aber auch die Aufsicht über die Geschäftsführung war nicht angemessen. Der damit verbundene Reputationsschaden für die Organisation bei Bekannt werden wäre erheblich und würde sich gravierend hinsichtlich der zukünftigen Spendenbereitschaft potentieller Zuwendungsgeber auswirken.

Wie grundsätzlich immer in solchen Konstellationen, kann sich die veruntreuende und damit nicht gemeinnützige Verwendung von Geldern auch auf den Status der Gemeinnützigkeit auswirken und z.B. erhebliche Steuernachforderung nach sich ziehen.

Darüber hinaus waren die Mitglieder des Aufsichtsgremiums sowie die neue Geschäftsführung auf eventuelle Haftungsrisiken hinzuweisen, die sich aus nicht angemessenen Aufklärungsbemühungen ergeben könnten.

Sonderuntersuchungen

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