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Stalking als Auslöser für forensische Prüfung

Bei unserem Mandanten ging zeitgleich ein anonymes Schreiben per Email an die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat. In dieser Mail wurden Beschuldigungen gegen einen Mitarbeiter vorgebracht, der sich persönlich bereichert haben sollte und seiner Loyalitätspflicht gegenüber dem Unternehmen nicht nachgekommen sein soll.

Prüfungsauftrag

Zunächst wurden wir gebeten, die sich aus dem Schreiben ergebenden Prüfungsansätze mit Hilfe einer forensischen Prüfung zu verifizieren. Hierzu wurden die Möglichkeiten des beschuldigten Mitarbeiters untersucht, sich zu bereichern bzw. illoyal zu verhalten.

Die Abarbeitung anonymer Hinweise stellte dabei einen Standardfall für TAF dar, den wir in dieser oder ähnlicher Form häufiger zu bearbeiten haben. Wichtig ist es, die Prüfung so durchzuführen, dass unberechtigte Vorwürfe nicht zu einer Diskreditierung des Mitarbeiters führen können. In diesem Fall wurde mit einer Legendenprüfung gearbeitet.

Beschreibung

Die identifizierten Möglichkeiten wurden durch eine forensische Detailprüfung untersucht. Hierzu bedienten wir uns verschiedener Prüfungsmethoden bis hin zur Untersuchung der einzelnen Transaktionen.

Im Rahmen der Prüfung erhielten wir allerdings Hinweise darauf, dass es sich in diesem Fall um Stalking handeln könnte. Unter Stalking wird das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person verstanden, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann (Wikipedia).

In diesem speziellen Fall lagen uns Beweise vor, dass es sich um ein so genanntes Rachestalking handelt, für das es spezielle Formen der Abwehr und Bekämpfung gibt.

Ergebnis

Hinsichtlich der im Schreiben geäußerten Vorwürfe an den Mitarbeiter ergab die Prüfung, dass sie in vollem Umfang gegenstandslos waren. Unser Bericht wurde an die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat gegeben und war angetan, den Mitarbeiter zu rehabilitieren.

In Bezug auf das vermutete Rachestalking haben wir auf Experten aus unserem Netzwerk verwiesen, die Beratung hinsichtlich weiterer Schritte in Bezug auf den Stalker geben können; hierzu gehört neben dem Schutz des Mitarbeiters und des Unternehmens auch die Rückholung der Prüfungskosten vom Stalker.

Sonderuntersuchungen

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