Corporate Governance und Interne Revision im Krankenhaus

Corporate Governance bezeichnet ein System der guten Unternehmensführung, das ein Unternehmen und damit auch ein Krankenhaus in die Lage versetzt, einen für sich zweckmäßigen Ordnungsrahmen für seine Leitung und Überwachung zu etablieren. Corporate Compliance dagegen ist die Pflicht der Unternehmensorgane und der Beschäftigten, sich an Gesetze und interne Vorschriften zu halten, sich also einem umfassenden Legalitätsprinzip zu verpflichten.

Hierunter soll im Folgenden auch ausdrücklich der Schwerpunkt der Korruptionsbekämpfung verstanden werden, der in jedem Haus zu berücksichtigen ist.

Die Gestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation des Unternehmens, und damit auch die der Complianceorganisation oder -prozesse, liegt in der Verantwortung der Krankenhausleitung bzw. des Vorstands. Diese haben sich dabei von allgemeinen rechtlichen Regelungen wie auch von den Leitsätzen der Rechtsprechung leiten zu lassen, damit sie den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns nachkommen.

Weil diese Sorgfaltspflichten aber häufig zu wenig konkret sind, um in der Praxis eine wirkliche Anleitung geben zu können, muss unter Abwägung der jeweiligen Chancen und Risiken eine passende Complianceorganisation für das eigene Haus gewählt werden.

Es ist wichtig zu verstehen, dass Compliance im Krankenhaus kein neues, unbekanntes Schlagwort darstellt. Die Einhaltung von Gesetzen sollte selbstverständlich sein, aber auch Vorschriften, die im Rahmen des originären Leistungserstellungsprozesses eines Krankenhauses eine wichtige Rolle für das Wohlergehen der Patienten spielen, müssen eingehalten werden.

Über den Rechtsbereich im Krankenhaus hinausgehend gibt es eine Fülle an Vorschriften, die Schutzzwecke erfüllen. Compliance ist also kein trockenes Schlagwort, sondern verantwortungsvolle Aufgabe aller im Krankenhaus Handelnden.

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