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Unabhängigkeit
Unabhängigkeit
Unabhängigkeit bezeichnet den Status zweier verschiedener Objekte. Zum einen geht es um die Person des Internen Revisors, zum anderen um die Interne Revisionsfunktion. Interne Revisoren müssen unabhängig sein; sie sind es dann, wenn sie ihren Prüfungsauftrag ungehindert und objektiv erfüllen können. Ungehindert heißt, ohne Einschränkung ihrer Informationsrechte und ohne Beeinflussung in der Urteilsbildung. Die Interne Revisionsfunktion ist dann unabhängig, wenn sie in ihrer Funktionsausübung nicht eingeschränkt ist. Dies wird üblicherweise durch eine organisatorische Zuordnung an ein Überwachungsorgan erreicht, bei dem die größtmögliche Unabhängigkeit von organisatorischen Prozessen vermutet wird; ebenso wird dort vermutet, dass das Interesse an objektiven und umfassenden Informationen über den Status der Risikosituation der Organisation am größten ist. Es muss sichergestellt sein, dass die Revisionsergebnisse beachtet und die Empfehlungen auch umgesetzt werden.

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